DRK - Rettungswagen in Fahrt

Satzung für den DRK Ortsverein Schwülper e.V.

Auf Basis der Mustersatzung für Ortsvereine mit ehrenamtlichem Vorstand des DRK Landesverbandes Niedersachsen e. V.
Auf Vorschlag des Satzungsausschusses vom 20.08.2015 in der vom Präsidium am 08.09.2015 und der Landesversammlung am 14.11.2015 beschlossenen Fassung Stand: 04.01.2017
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am: 11.03.2017

Vorbemerkung:
Aus Gründen der Vereinfachung wird in dieser Satzung jeweils nur die männliche Form verwendet; es sind aber Männer und Frauen gemeint, sofern keine andere Regelung festgelegt wird. Alle Ämter stehen grundsätzlich beiden Geschlechtern in gleicher Weise offen.
Zur besseren Lesbarkeit werden im Folgenden der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schwülper e. V. nur als „Ortsverein“, der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gifhorn e. V. als „Kreisverband“, der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Niedersachsen e. V. als „Landesverband“ und der Deutsches Rotes Kreuz e. V. als Bundesverband bezeichnet.

Präambel:

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es arbeitet nach den Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilich-keit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Ideelle Grundlage des Deutschen Roten Kreuzes ist die Ehrenamtlichkeit.
Es ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationa-len Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(2) Mission der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist es, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu verhindern; Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, vor allem in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen; Krankheiten vorzubeugen und zur Förderung der Gesundheit und der sozialen Wohlfahrt zu wirken; die freiwillige Hilfe und ständige Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu stärken sowie ein universales Solidaritätsbewusstsein mit allen, die ihres Schutzes und ihrer Hilfe bedürfen, zu wecken und zu festigen.

(3) Das IKRK wahrt und verbreitet die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbe-wegung; es erkennt neu- oder wieder gegründete Nationale Gesellschaften an und gibt deren An-erkennung bekannt. Es setzt sich für die strikte Einhaltung des in bewaffneten Konflikten anwend-baren humanitären Völkerrechts ein. Es sorgt für das Verständnis und die Verbreitung des in be-waffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts und bereitet dessen Weiterentwick-lung vor. Es stellt die Tätigkeit des von den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokol-len vorgesehenen Zentralen Suchdienstes sicher. Es unterhält enge Beziehungen mit den Natio-nalen Gesellschaften und der Internationalen Föderation, mit der es in Bereichen gemeinsamen Interesses einvernehmlich zusammenarbeitet.

(4) Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften fördert die humani-täre Tätigkeit der Nationalen Gesellschaften mit dem Ziel, menschliches Leid zu verhüten und zu lindern und auf diese Weise zur Erhaltung und Stärkung des Friedens in der Welt beizutragen. Die Internationale Föderation agiert insbesondere als ständiges Verbindungs-, Koordinations- und Pla-nungsorgan zwischen den Nationalen Gesellschaften und gewährt ihnen Unterstützung, wenn sie eine solche anfordern; sie unterstützt das IKRK bei der Förderung und Weiterentwicklung des hu-manitären Völkerrechts und arbeitet mit ihm bei der Verbreitung dieses Rechts und der Grundsätze der Bewegung bei den Nationalen Gesellschaften zusammen. Sie übernimmt außerdem die offizi-elle Vertretung der Mitgliedsgesellschaften auf internationaler Ebene, insbesondere in allen Fra-gen, die mit den von ihrer Generalversammlung verabschiedeten Beschlüssen und Empfehlungen zusammenhängen, schützt ihre Integrität und wahrt ihre Interessen. Die Internationale Föderation handelt in den einzelnen Ländern jeweils über die Nationale Gesellschaft oder im Einvernehmen mit ihr unter Beachtung der Rechtsordnung des betreffenden Landes.

(5) Die Nationalen Gesellschaften bilden die Basis und sind eine treibende Kraft der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Sie erfüllen ihre humanitären Aufgaben im Einklang mit ihrer jeweiligen Satzung und den Gesetzen ihres Landes sowie den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, um deren Mission getreu ihren Grundsätzen zu verwirkli-chen und bilden den Rahmen für die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Tätigkeiten ihrer freiwilli-gen Mitglieder und Mitarbeiter.
Das Deutsche Rote Kreuz nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Ab-kommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben zugewiesen sind. Es trägt, im Zusammenwirken mit den Behörden, zur Verhütung von Krankheit, Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und zur Linderung menschlichen Leidens bei, auch durch Entwicklung eigener Pro-gramme im Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Es organisiert Hilfsmaßnahmen für die Opfer
von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notlagen und verbreitet das humani-täre Völkerrecht.
Das Deutsche Rote Kreuz wirkt mit der Bundesregierung zusammen, um den Schutz der von den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen anerkannten Schutzzeichen zu gewähr-leisten.

(6) Das Deutsche Rote Kreuz ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Die Gliederungen arbeiten sämtlich auf der Basis von einheitlichen, syste-matisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mit-gliedschaft im Deutschen Roten Kreuz regeln, zusammen.

(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu einer transparenten Finanz- und Wirtschaftsführung.

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